Anwalt für Arzthaftung – Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz

Der Mensch ist ein komplexer Organismus. Damit die Heilung gelingen kann, müssen oft unterschiedlichste Vorgänge im Körper ineinandergreifen. Diese sensiblen Abläufe sind auch für den Arzt regelmäßig nicht mit absoluter Gewissheit beherrschbar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den ärztlichen Behandlungsvertrag als Dienstvertrag qualifiziert (§ 630a BGB). Der Arzt schuldet nicht etwa einen Behandlungserfolg, sondern eine regelrechte Behandlung. Um seine ärztlichen Dienste erbringen zu können, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient erforderlich. Die ärztlichen Leistungen werden daher als sogenannte „Dienste höherer Art“ (§ 627 BGB) angesehen.

Auch wenn ein Arzt letztlich für den Behandlungserfolg nicht garantieren kann, treffen ihn zahlreiche Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten.

Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ist ein hohes Gut. Aus diesem Grund muss der Arzt dem Patienten vor der Behandlung und (soweit erforderlich) während deren Verlauf die von ihm gestellten Diagnosen erklären und ihm die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung darlegen. Ebenfalls hat er den Patienten über mögliche Therapieoptionen sowie deren Vor- und Nachteile umfassend aufzuklären (§ 630c Abs. 2 BGB). Auch wenn ihm erkennbar ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, darf er dies dem Patienten nicht verschweigen. Die Aufklärungspflicht des Arztes erstreckt sich auch auf wirtschaftliche Gesichtspunkte. Wenn ihm bekannt ist, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch den Versicherer nicht gewährleistet ist, muss er den Patienten vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten informieren. Da eine medizinische Behandlung letztlich immer einen Eingriff in den Körper des Patienten darstellt, muss der Arzt vor jeder Behandlung die Einwilligung des Patienten einholen (§ 630d Abs. 1 BGB).

Trotz größtmöglicher Sorgfalt lassen sich medizinische Komplikationen leider nicht immer vermeiden. Wenn der Heilerfolg nicht erzielt wurde, kann daher nicht immer zwingend auf einen Behandlungsfehler geschlossen werden. Dennoch ist der Bereich der ärztlichen Heilbehandlung sehr fehleranfällig. Das Bundesgesundheitsministerium geht in einer Schätzung davon aus, dass jährlich bis zu 170.000 Behandlungen fehlerhaft erfolgen. Die Fehlerursachen sind vielfältig. Sie reichen von der fehlerhaften Aufklärung, dem Planungs- oder Organisationsfehler bis zum Befunderhebungsfehler oder zum Therapiefehler. All dieses ärztliche Versagen bezeichnet der Volksmund als „Kunstfehler“.

Insbesondere wenn der Patient durch den ärztlichen Eingriff einen Gesundheitsschaden erlitten hat, wenn also der gewünschte Heilerfolg nicht eingetreten ist oder sich der Gesundheitszustand nach der Behandlung sogar verschlechtert hat, sollte an einen Behandlungsfehler gedacht werden. Da Ärzte erfahrungsgemäß häufig dazu neigen, ihre Behandlungsfehler zu vertuschen, sollte möglichst frühzeitig ein Fachanwalt für Medizinrecht mit der Prüfung des Sachverhaltes und der Durchsetzung möglicher Arzthaftungsansprüche beauftragt werden. Die Beweissicherung und die umfassende Aufklärung der medizinischen Sachverhalte ist dabei ebenso wichtig wie eine sorgfältige juristische Aufarbeitung des Sachverhaltes, um Ihre Arzthaftungsansprüche erfolgreich durchsetzen zu können.

Als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht blickt Rechtsanwalt Jürgen Wahl auf eine langjährige Erfahrung als Patientenanwalt zurück. Aufgrund seiner reichhaltigen Kenntnisse sowohl im medizinischen wie auch im juristischen Bereich setzt er sich mit großem Engagement für seine Mandanten ein. Der Erfolg gibt ihm recht. Für zahlreiche Patienten hat Rechtsanwalt Wahl bereits erfolgreich ihre Arzthaftungsansprüche gegen die behandelnden Ärzte durchgesetzt. Bei seiner Arbeit kann Rechtsanwalt Wahl auf ein umfassendes Gutachternetz zurückgreifen, welches bereits im Vorfeld komplexe medizinische Fragestellungen, die für die Fallbearbeitung relevant sind, abklärt und beantwortet. In enger Zusammenarbeit mit seinen Mandanten und den beauftragten Gutachtern arbeitet Rechtsanwalt Wahl die komplexen Vorgänge auch für den Laien verständlich auf und überzeugt mit seinen umfassenden Rechtskenntnissen. Dabei ist ihm der Dialog mit seinen Mandanten sehr wichtig. Nur so können die Haftungsansprüche erfolgreich gegen den Behandler durchgesetzt werden, getreu dem Motto: Alles für Ihr Recht!

Weiterlesen: Was ist ein Behandlungsfehler

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